Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.01.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12   

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https://dejure.org/2013,4957
OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12 (https://dejure.org/2013,4957)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.2013 - 16 W 41/12 (https://dejure.org/2013,4957)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 2013 - 16 W 41/12 (https://dejure.org/2013,4957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann endet das selbständige Beweisverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Wie lange können Ergänzungsfragen gestellt werden? (IBR 2013, 390)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1178
  • MDR 2013, 809
  • NZBau 2013, 586
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12
    Diese Fristsetzung konnte die Präklusionswirkung nicht auslösen, da die Parteien auf die Folgen einer Nichtbeachtung der Frist nicht ordnungsgemäß hingewiesen worden waren (BGH, BauR 2011, 287 ff; BGH, Urteil vom 25.10.2005 - V ZR 241/04 -), sodass gemäß § 411 Abs. 4 S. 1 ZPO Einwendung gegen das Gutachten und eventuelle Ergänzungsfragen innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorzutragen waren.

    Vielmehr ist in diesen Fällen das selbstständige Beweisverfahren dann beendet, wenn der mit der Beweisaufnahme befasste Richter zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Beweisaufnahme nicht (mehr) stattfindet und dagegen innerhalb der Frist keine Einwände erhoben werden (BGH, Urteil vom 28.10.2010 - VII ZR 172/09 -).

  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12
    Das ist der Fall, wenn der Sachverständige sein Gutachten erstattet hat und die Parteien nicht innerhalb der ihnen nach 411 Abs. 4 ZPO eingeräumten Prüfungs- und Stellungnahmefrist einen Antrag auf Anhörung oder ergänzende Begutachtung stellen (BGH, Urt. v. 20.2.2002 - VIII ZR 228/00 -, BauR 2002, 1115 = NJW 2002, 1640; BGH Beschl. v. 24.3.2009 - VII ZR 200/08 - BauR 2009, 979 = NZBau 2009, 598 = NJW-RR 2009, 1243).
  • BGH, 25.10.2005 - V ZR 241/04

    Voraussetzungen der Zurückweisung von Parteivorbringen wegen Überschreitung einer

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12
    Diese Fristsetzung konnte die Präklusionswirkung nicht auslösen, da die Parteien auf die Folgen einer Nichtbeachtung der Frist nicht ordnungsgemäß hingewiesen worden waren (BGH, BauR 2011, 287 ff; BGH, Urteil vom 25.10.2005 - V ZR 241/04 -), sodass gemäß § 411 Abs. 4 S. 1 ZPO Einwendung gegen das Gutachten und eventuelle Ergänzungsfragen innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorzutragen waren.
  • BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12
    Das ist der Fall, wenn der Sachverständige sein Gutachten erstattet hat und die Parteien nicht innerhalb der ihnen nach 411 Abs. 4 ZPO eingeräumten Prüfungs- und Stellungnahmefrist einen Antrag auf Anhörung oder ergänzende Begutachtung stellen (BGH, Urt. v. 20.2.2002 - VIII ZR 228/00 -, BauR 2002, 1115 = NJW 2002, 1640; BGH Beschl. v. 24.3.2009 - VII ZR 200/08 - BauR 2009, 979 = NZBau 2009, 598 = NJW-RR 2009, 1243).
  • OLG Celle, 06.03.2009 - 16 W 19/09

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Beachtlichkeit von Einwendungen

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12
    Bei Fristsetzung nach § 411 Abs. 4 ZPO setzt die Beendigung des Beweisverfahrens mit Fristablauf voraus, dass die Fristsetzung wirksam ist, d.h. durch das Gericht erfolgt und mit der erforderlichen Belehrung förmlich zugestellt wurde (Ingenstau/Korbion/ Joussen , VOB, 17. Aufl., Anh. 3 Rn 91; OLG Celle, Beschl. v. 15.8.2005 - 4 W 165/05 - BauR 2005, 1961; Beschl. v. 6.3.2009 - 16 W 19/09 - NZBau 2009, 385; OLG Schleswig, Beschl. v. 21.8.2003 - 16 W 115/03 - OLGR 2003, 470).
  • OLG Celle, 15.08.2005 - 4 W 165/05

    Voraussetzungen der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens durch Ablauf

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12
    Bei Fristsetzung nach § 411 Abs. 4 ZPO setzt die Beendigung des Beweisverfahrens mit Fristablauf voraus, dass die Fristsetzung wirksam ist, d.h. durch das Gericht erfolgt und mit der erforderlichen Belehrung förmlich zugestellt wurde (Ingenstau/Korbion/ Joussen , VOB, 17. Aufl., Anh. 3 Rn 91; OLG Celle, Beschl. v. 15.8.2005 - 4 W 165/05 - BauR 2005, 1961; Beschl. v. 6.3.2009 - 16 W 19/09 - NZBau 2009, 385; OLG Schleswig, Beschl. v. 21.8.2003 - 16 W 115/03 - OLGR 2003, 470).
  • OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01

    Streitwertbeschwerde und Zeitpunkt der Beendigung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12
    Der Senat geht mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die 6-Monatsfrist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG nicht erst nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung im Klageverfahren - hier der bei dem Amtsgericht rechtshängigen Verfahren (204 C 185/11 und 204 C 98/12) - in Lauf gesetzt wird, sondern bereits im Zeitpunkt der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.1997 - 21 W 4/97; OLG Nürnberg MDR 2002, 538; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 63 GKG Rn. 54 m.w.Nachw.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 68 GKG, Rn. 12; Meyer, Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeiten und des Familienverfahrens, 11. Aufl., § 63, Rn. 35; ).
  • OLG Schleswig, 21.08.2003 - 16 W 115/03

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12
    Bei Fristsetzung nach § 411 Abs. 4 ZPO setzt die Beendigung des Beweisverfahrens mit Fristablauf voraus, dass die Fristsetzung wirksam ist, d.h. durch das Gericht erfolgt und mit der erforderlichen Belehrung förmlich zugestellt wurde (Ingenstau/Korbion/ Joussen , VOB, 17. Aufl., Anh. 3 Rn 91; OLG Celle, Beschl. v. 15.8.2005 - 4 W 165/05 - BauR 2005, 1961; Beschl. v. 6.3.2009 - 16 W 19/09 - NZBau 2009, 385; OLG Schleswig, Beschl. v. 21.8.2003 - 16 W 115/03 - OLGR 2003, 470).
  • OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 21 W 4/97
    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12
    Der Senat geht mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die 6-Monatsfrist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG nicht erst nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung im Klageverfahren - hier der bei dem Amtsgericht rechtshängigen Verfahren (204 C 185/11 und 204 C 98/12) - in Lauf gesetzt wird, sondern bereits im Zeitpunkt der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.1997 - 21 W 4/97; OLG Nürnberg MDR 2002, 538; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 63 GKG Rn. 54 m.w.Nachw.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 68 GKG, Rn. 12; Meyer, Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeiten und des Familienverfahrens, 11. Aufl., § 63, Rn. 35; ).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2016 - W (Kart) 3/15

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung im

    Ein im Einzelfall über den Fristablauf hinaus bestehendes Interesse an einer Änderung der Streitwertfestsetzung muss zurücktreten gegenüber dem Interesse der übrigen Verfahrensbeteiligten, die vom Zeitpunkt des Fristablaufs an auf deren Bestand vertrauen dürfen (vgl. hierzu OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss v. 4. März 2013 - 16 W 41/12 , NJW-RR 2013, 1178, Rz. 7 bei juris).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2015 - 10 W 3/15

    Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren: Änderung der

    Beendet im Sinne dieser Vorschrift ist ein selbständiges Beweisverfahrens bei einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren, in dem der erhobene Beweis verwertet wird, mit dessen rechtskräftigem Abschluss (OLG Celle, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 4 W 99/93, MDR 1993, 1019; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 1999 - 7 W 8/99, MDR 1999, 1093, juris Rn. 5; KG, Beschluss vom 23. August 2002 - 4 W 219/01, MDR 2002, 1453, juris Rn. 1; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2005 - 13 W 77/04, BauR 2005, 1513, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2005 - 5 W 28/05, BauR 2006, 1179, juris Rn. 30; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl. § 492 Rn. 4; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl. § 492 Rn. 4; E. Schneider MDR 2000, 1230; wohl auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Februar 2005 - 5 W 131/05, MDR 2005, 825, juris Rn. 2; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 1997 - 21 W 4/97, OLGR Frankfurt 1997, 203, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 4. März 2013 - 16 W 41/12, NZBau 2013, 586, juris Rn. 7; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 63 GKG Rn. 54; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., Rn. 11 vor § 485: "in der Regel"; Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 492 Rn. 24; Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., § 63 GKG Rn. 11; offengelassen in OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 13 W 3420/01, MDR 2002, 538, juris Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2024 - 3 W 76/23
    Eine in jüngerer Zeit im Vordringen befindliche Auffassung vertritt inzwischen diesen Ansatz, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 4. März 2013 - 16 W 41/12 -, juris; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 9 W 100/21 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Februar 2023 - 4 W 4/23 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 11 W 24/18 -, juris; BeckOK KostR/Jäckel, 44. Ed. 1.1.2024, GKG § 63 Rn. 31; Binz/Dörndorfer/Zimmermann/Dörndorfer, 5. Aufl. 2021, GKG § 63 Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 1997 - 21 W 4/97 -, juris.
  • OLG Zweibrücken, 03.02.2023 - 4 W 4/23

    Beginn der 6-Monatsfrist für die Änderung der Streitwertfestsetzung im

    Denn für sie sprechen die besseren Argumente (dazu näher OLG München a.a.O.; OLG Köln NJW-RR 2013, 1178, 1179):.
  • OLG Köln, 25.04.2019 - 15 W 11/19

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Soweit das Landgericht auf die Parallelproblematik im selbständigen Beweisverfahren unter Bezugnahme auf OLG Köln v. 04.03.2013 - (16 W 41/12, NJW-RR 2013, 1178) darauf verwiesen hat, dass die Fristen auch und gerade für Rechtssicherheit sorgen sollen und es sonst passieren könnte, dass keine Rechtsmittelfrist zu laufen beginne, ist diese Lesart so schon in OH-Verfahren nicht zwingend (AA etwa OLG Brandenburg v. 17.01.2005 - 13 W 77/04, OLG-NL 2005, 139).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2019 - 13 W 40/19

    Selbstständiges Beweisverfahren: Angemessener Zeitraum für Einwendungen bei

    Dabei sind für die Angemessenheit dieses Zeitraums die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wozu auch Umfang und Schwierigkeit der Beweisfragen sowie den Umfang und die Verständlichkeit des Gutachtens mitbestimmend sind (OLG Köln, Beschluss vom 4.3.2013, 16 W 41/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.7.2012, 8 W 32/12).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18

    Bemessung des Streitwerts im selbstständigen Beweisverfahren

    Ob in diesem Zusammenhang bei einem selbstständigen Beweisverfahren wie hier für den Fristbeginn stets auf dessen Beendigung abzustellen ist (so OLG Köln, Beschl. v. 04.03.2013 - 16 W 41/12, Rdn. 7 m.w.N., juris = BeckRS 2013, 05772), ob es vielmehr auf den (in der Regel rechtskräftigen) Abschluss eines parallel laufenden beziehungsweise nachfolgenden Klageverfahrens ankommt, selbst wenn daran lediglich ein Antragsteller und ein Streithelfer beteiligt sind (so KG, Beschl. v. 23.08.2002 - 4 W 219/01, Rdn. 1 f. m.w. N., juris = BeckRS 9998, 18958), oder ob letztlich allein ausschlaggebend ist, ob ein solches Streitverfahren tatsächlich durchgeführt respektive angestrengt wird (so OLG Brandenburg a.d.H., Beschl. v. 17.01.2005 - 13 W 77/04, LS und Rdn. 5 m.w.N., juris = BeckRS 2005, 4398), ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum sehr umstritten.
  • LG Frankfurt/Main, 04.04.2016 - 9 OH 1/14

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Denn das Verfahren wäre bei Stellung des Erläuterungsantrags auch ohne und damit auch im Falle unwirksamer (OLG Köln, MDR 2013, 809 [OLG Köln 04.03.2013 - 16 W 41/12] ) Fristsetzung bereits beendet gewesen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - I-3 W 201/12   

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https://dejure.org/2013,8835
OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - I-3 W 201/12 (https://dejure.org/2013,8835)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.01.2013 - I-3 W 201/12 (https://dejure.org/2013,8835)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Januar 2013 - I-3 W 201/12 (https://dejure.org/2013,8835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 4 O 444/11
  • OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - I-3 W 201/12

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 809
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Braunschweig, 20.06.2006 - 7 W 24/06

    Anspruch auf Zutritt zu den Zählern zum Zweck der Sperrung der Zähler;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12
    Der am wirtschaftlichen Interesse zu orientierende Streitwert für die Klage auf Wegnahme von Stromzählern zur Unterbrechung der Energieversorgung bemisst sich - entgegen der Auffassung der Kammer - nicht nach dem künftig zu erwartenden Stromverbrauch für die nächsten drei Jahre, sondern danach, welcher Schaden dem Versorger bei Fortsetzung der Lieferungen in den nächsten sechs Monaten voraussichtlich entstehen wird (OLG Koblenz MDR 2012, 996; OLG Saarbrücken NJOZ 2011, 1254; OLG Oldenburg MDR 2009, 1407; OLG Braunschweig NJW-RR 2006, 1584); hierbei sind die Vorauszahlungen zugrunde zu legen (LG Magdeburg 9 O 1648/11-380 vom 18.11.2011 BeckRS 2012, 00626), die hier 440 Euro betragen, weshalb sich der Streitwert bis zur Abgabe der Erledigungserklärungen auf bis 3.000,- Euro, danach dem Kostenwert entsprechend auf bis 1.500,- Euro beläuft.
  • OLG Köln, 28.10.2011 - 11 U 174/11

    Begriff des offensichtlichen Fehlers der Rechnung i.S. von § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12
    Ob ein offensichtlicher Fehler sich auch (allein) aus einer enormen und nicht plausibel erklärbaren Abweichung der Verbrauchswerte von denen der vorangegangenen Abrechnungsperioden ergeben kann (so OLG Köln NJOZ 2012, 1646 zu § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GasGVV) mag hier dahinstehen.
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2011 - 4 W 112/11

    Streitwertbemessung: Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Zutrittsgewährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12
    Der am wirtschaftlichen Interesse zu orientierende Streitwert für die Klage auf Wegnahme von Stromzählern zur Unterbrechung der Energieversorgung bemisst sich - entgegen der Auffassung der Kammer - nicht nach dem künftig zu erwartenden Stromverbrauch für die nächsten drei Jahre, sondern danach, welcher Schaden dem Versorger bei Fortsetzung der Lieferungen in den nächsten sechs Monaten voraussichtlich entstehen wird (OLG Koblenz MDR 2012, 996; OLG Saarbrücken NJOZ 2011, 1254; OLG Oldenburg MDR 2009, 1407; OLG Braunschweig NJW-RR 2006, 1584); hierbei sind die Vorauszahlungen zugrunde zu legen (LG Magdeburg 9 O 1648/11-380 vom 18.11.2011 BeckRS 2012, 00626), die hier 440 Euro betragen, weshalb sich der Streitwert bis zur Abgabe der Erledigungserklärungen auf bis 3.000,- Euro, danach dem Kostenwert entsprechend auf bis 1.500,- Euro beläuft.
  • OLG Oldenburg, 22.10.2009 - 5 W 54/09

    Streitwert einer Klage auf Duldung der Wegnahme von Strom-, Gas- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12
    Der am wirtschaftlichen Interesse zu orientierende Streitwert für die Klage auf Wegnahme von Stromzählern zur Unterbrechung der Energieversorgung bemisst sich - entgegen der Auffassung der Kammer - nicht nach dem künftig zu erwartenden Stromverbrauch für die nächsten drei Jahre, sondern danach, welcher Schaden dem Versorger bei Fortsetzung der Lieferungen in den nächsten sechs Monaten voraussichtlich entstehen wird (OLG Koblenz MDR 2012, 996; OLG Saarbrücken NJOZ 2011, 1254; OLG Oldenburg MDR 2009, 1407; OLG Braunschweig NJW-RR 2006, 1584); hierbei sind die Vorauszahlungen zugrunde zu legen (LG Magdeburg 9 O 1648/11-380 vom 18.11.2011 BeckRS 2012, 00626), die hier 440 Euro betragen, weshalb sich der Streitwert bis zur Abgabe der Erledigungserklärungen auf bis 3.000,- Euro, danach dem Kostenwert entsprechend auf bis 1.500,- Euro beläuft.
  • OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99

    Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12
    Maßgeblich für die nach billigem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO ist der ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses zu erwartende Verfahrensausgang mit den sich aus den §§ 91 ff. ZPO ergebenden Kostenerstattungspflichten (KG a.a.O.; OLG Dresden OLG-Report Dresden 2001, 395 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 29.06.2012 - 7 S 135/11

    Berechtigung eines Stromkunden zur Zahlungsverweigerung unter den Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12
    Ob ein Rechtsschutzbedürfnis für die im ursprünglichen Klageantrag angesprochene Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers gegeben ist oder vielmehr § 890 ZPO greift (vgl. LG Duisburg - 7 S 135/11) vom 29.06.2012 bei juris), ist für die Abwägung nach § 91 a ZPO nicht von Bedeutung, zumal davon auszugehen ist, dass der Antrag ggf. auf Hinweis kostenneutral umgestellt worden wäre.
  • OLG Koblenz, 18.10.2011 - 5 W 596/11

    Streitwert einer Klage des Energieversorgers auf Duldung des Ausbaus und auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12
    Der am wirtschaftlichen Interesse zu orientierende Streitwert für die Klage auf Wegnahme von Stromzählern zur Unterbrechung der Energieversorgung bemisst sich - entgegen der Auffassung der Kammer - nicht nach dem künftig zu erwartenden Stromverbrauch für die nächsten drei Jahre, sondern danach, welcher Schaden dem Versorger bei Fortsetzung der Lieferungen in den nächsten sechs Monaten voraussichtlich entstehen wird (OLG Koblenz MDR 2012, 996; OLG Saarbrücken NJOZ 2011, 1254; OLG Oldenburg MDR 2009, 1407; OLG Braunschweig NJW-RR 2006, 1584); hierbei sind die Vorauszahlungen zugrunde zu legen (LG Magdeburg 9 O 1648/11-380 vom 18.11.2011 BeckRS 2012, 00626), die hier 440 Euro betragen, weshalb sich der Streitwert bis zur Abgabe der Erledigungserklärungen auf bis 3.000,- Euro, danach dem Kostenwert entsprechend auf bis 1.500,- Euro beläuft.
  • KG, 14.10.2005 - 11 W 8/04

    Kostenentscheidung: Umfang der gerichtlichen Überprüfung bei Ermessen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12
    Wird eine erstinstanzliche Entscheidung angegriffen, für die das Gesetz dem Gericht - wie hier § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO - Ermessen einräumt, so ist das Beschwerdegericht darauf beschränkt, die von ihm zu überprüfende Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler hin zu überprüfen (KGR Berlin 2006, 282 m. w. Nachw.).
  • LG Magdeburg, 18.11.2011 - 9 O 1648/11

    Streitwert der Klage auf Duldung der Stromzähler-Sperrung.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12
    Der am wirtschaftlichen Interesse zu orientierende Streitwert für die Klage auf Wegnahme von Stromzählern zur Unterbrechung der Energieversorgung bemisst sich - entgegen der Auffassung der Kammer - nicht nach dem künftig zu erwartenden Stromverbrauch für die nächsten drei Jahre, sondern danach, welcher Schaden dem Versorger bei Fortsetzung der Lieferungen in den nächsten sechs Monaten voraussichtlich entstehen wird (OLG Koblenz MDR 2012, 996; OLG Saarbrücken NJOZ 2011, 1254; OLG Oldenburg MDR 2009, 1407; OLG Braunschweig NJW-RR 2006, 1584); hierbei sind die Vorauszahlungen zugrunde zu legen (LG Magdeburg 9 O 1648/11-380 vom 18.11.2011 BeckRS 2012, 00626), die hier 440 Euro betragen, weshalb sich der Streitwert bis zur Abgabe der Erledigungserklärungen auf bis 3.000,- Euro, danach dem Kostenwert entsprechend auf bis 1.500,- Euro beläuft.
  • OLG Köln, 26.11.2018 - 15 W 61/18

    Streitwert eines Antrags auf Duldung der Einstellung der Gas- oder

    Das Landgericht hat zutreffend auf die zunehmend herrschende Praxis auch in den meisten anderen Gerichtsbezirken für die in diesem Bereich üblichen einstweiligen Verfügungsverfahren verwiesen (vgl. etwa neben den vom Landgericht bereits zitierten Stimmen [OLG Düsseldorf v. 02.01.2013 - I-3 W 201/12, MDR 2013, 809 = BeckRS 2013, 06206; OLG Koblenz v. 18.10.2011 - 5 W 596/11, NJOZ 2012, 1543; OLG Saarbrücken v. 25.05.2011 - 4 W 112/11, NJOZ 2011, 1254; OLG Celle v. 23.02.2010 - 13 W 17/10, NZM 2010, 639; OLG Schleswig v. 02.02.2009 - 14 W 6/09, NJW-RR 2010, 141; OLG Brandenburg v. 22.07.2009 - 3 W 7/09, BeckRS 2009, 88790 = RdE 2010, 229; OLG Oldenburg v. 22.10.2009 - 5 W 54/09, NJW-RR 2010, 1151] etwa zusätzlich auch noch OLG Frankfurt v. 04.11.2011 - 19 W 62/11, NJW-RR 2012, 445; OLG Hamburg v. 12.07.2010 - 1 W 30/10, NZM 2011, 792; OLG Braunschweig v. 20.06.2006 - 7 W 24/06, NJW-RR 2006, 1584; ebenso Prütting/Gehrlein/ Gehle , ZPO, 10. Aufl. 2018, § 8 Rn. 65. Offen noch OLG Celle v. 12.05.2010 - 8 U 206/09, BeckRS 2013, 06793; Musielak/Voit/ Heinrich , ZPO, 15. Aufl. 2018, § 3 Rn. 37 "Verbrauchserfassungsgeräte"; letztlich wohl auch bereits OLG Köln v. 06.10.2014 - 19 U 31/14, BeckRS 2015, 3034 mit 1.000 EUR für Zählerausbau).
  • LG Köln, 27.01.2015 - 4 O 27/15

    Streitwertbemessung bei einer Klage auf der Duldung der Sperrung und

    Der Zuständigkeitsstreitwert für die maßgebliche Hauptsacheklage (§ 937 Abs. 1 ZPO) ist jedenfalls nach Ansicht des zuständigen Einzelrichters mit dem sechsfachen Abschlagsbetrag ausreichend bemessen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2013 - 3 W 201/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2011 - 5 W 596/11; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.10.2009 - 5 W 54/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2006 - 7 W 24/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.05.2011 - 4 W 112/11; OLG Celle, Beschluss vom 13.08.2013 - 13 W 62/13; LG Wuppertal, Beschluss vom 01.12.2014 - 9 T 163/14).
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